Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen
Erneut versendet die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk.
Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerks „The Last Stand“. Der Adressat des Abmahnschreibens wird durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Sasse & Partner aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00 EUR zu überweisen. Das Schreiben enthält eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diesse ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Des Weiteren sollte die verlangte Geldsumme nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oft können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung abgewendet werden.