Die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Sasse & Partner versenden im Auftrag der Gelring Ltd. eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch den Vertrieb eines Bootlegs. Bootlegs sind unlizenzierte Konzertmitschnitte, die über größtenteils illegal hergestellte Tonträger verbreitet werden.
Die Gelring Ltd. wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, einen Bootleg unter den Namen“3-LP-Tonträger Box Genesis – Live in Montreal“ illegal über eine Internet-Tauschbörse verbreitet zu haben. Die Tonaufnahme wurde weder von Gelring Ltd. veröffentlicht noch produziert und stellt somit eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sasse & Partner fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie für den Schadensersatz und die Anwaltskosten aufzukommen. Zu diesem Zweck wurde dem Abmahnschreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Prinzipiell raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Auch die verlangte Geldsumme sollte nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Generell sollte die Abmahnung aber sehr ernst genommen und die gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten verlangen oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.