Sasse & Partner: Abmahnung wegen unberechtigter Vervielfältigung von "Motörhead – Too Loud To Be Proud" (Bootleg)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Derzeit versendet die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Belle Vue Sunshine Touring Inc. eine Abmahnung wegen des Angebots eines Bootlegs einer Rockband im Internet. Bei einem Bootleg handelt es sich um unlizenzierte Mitschnitte von Konzerten, deren Verbreitung über größtenteils illegal hergestellte Tonträger stattfindet.

Konkret abgemahnt wird die Verbreitung der Bootleg-CD „Too Loud To Be Proud“ der Rockgruppe Motörhead. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sasse & Partner fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 651,80 EUR zu zahlen.

Wir empfehlen generell, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Zudem sollte der geforderte Schadensersatz nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung überwiesen werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliche Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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