rka Rechtsanwälte: Abmahnung wegen unberechtigter Vervielfältigung des Computerspiels "Tomb Raider"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei rka – Reichelt, Klute, Aßmann – Rechtsanwälte versendet momentan im Auftrag der Koch Media GmbH eine Abmahnung wegen der unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Computerspiels in einer Internet-Tauschbörse. Die Koch Media GmbH soll Inhaberin der exklusiven Vertriebs- und Verbreitungsrechte an dem streitgegenständlichen Computerspiel sein.

Die uns vorliegende Abmahnung betrifft die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Computerspiels „Tomb Raider“. Die Kanzlei rka Rechtsanwälte fordert den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 800,00 EUR zu bezahlen. Dafür wurde dem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigelegt.

Prinzipiell raten wir davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Zudem sollte die geforderte Pauschale nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung überwiesen werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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