Remmen Rechtsanwälte versenden Abmahnungen für Volkswagen AG wegen Markenrechtsverletzungen

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Verletzung der deutschen Marken sowie der EU Marken „VW“, „VW im Kreis“, „Volkswagen“ sowie „VW Käfer – dreidimensional“

Die Kanzlei Remmen Rechtsanwälte aus Düsseldorf versendet derzeit im Auftrag der Volkswagen AG Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen an den folgenden Marken der Volkswagen AG:

Deutsche Marke 399 30 000 und EU-Marke 000 703 983 „VW“, Deutsche Marke 398 00 185 und EU-Marke 000 703 983 „VW im Kreis“, deutsche Marke 396 501 84 sowie EU-Marke 001 985 282 „VW Käfer – dreidimensional“.

Den Adressaten des Schreibens werden u.a. Markenrechtsverletzungen in Onlineshops oder auf dem Online-Marktplatz „ebay.de“ vorgeworfen. Nach Auffassung der Kanzlei Remmen machten sich die Adressaten der Abmahnung durch die Verwendung des VW-Zeichens „den positiven Aufmerksamkeitswert der Marke ohne Gegenleistung und ohne eigene Anstrengungen“ zunutze. Von den Angeschriebenen wird daher verlangt, Auskunft zu erteilen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz sowie Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten. Der Schadensersatz wurde in einem uns vorliegenden Fall mit 1.000,00 EUR beziffert, die Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 250.000,00 EUR beziffert.

Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden, da nach Fristablauf unmittelbar die Beantragung einer einstweiligen Verfügung droht. Die beigefügte Unterlassungserklärung enthält ungünstige Formulierungen und sollte nicht in dieser Form abgegeben werden. Auch der geforderte Betrag sollte nicht ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen ganz oder teilweise abgewehrt werden.