"Carrybag" – Abmahnung der Kanzlei Busse & Partner im Auftrag der Reisenthel Accessoires wegen Geschmacksmusterrechtsverletzung

Jacob MetzlerAbmahnung, Geschmacksmusterrecht, Recht

Die Rechtsannwälte Busse & Partner aus München versenden derzeit im Auftrag der Reisenthel Accessoires, Inhaber Peter Reisenthel, Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung des Gemeinschaftsgeschmacksmuster bestehend an dem Produkt „Carrybag“.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, über die Internet-Plattform eBay nahezu identische Körbe zu vertreiben und damit das Geschmacksmuster zu verletzen.

Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, zur Erteilung von Auskünften sowie zur Zahlung der Anwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000,00 EUR.

Wir raten dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Frist sollte allerdings unbedingt eingehalten werden, da andernfalls eine einstweilige Verfügung droht.

Den Empfängern derartiger Abmahnungen bieten wir eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres konkreten Falles.