Urheberrecht

Das Urheber- rechtsgesetz (UrhG) schützt persönliche geistige Schöpfungen und bestimmte Leistungsschutzrechte auf künstlerischem und organisatorisch-technischem Gebiet.

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Mit der Schöpfung eines individuellen Werkes der Literatur, Wissenschaft und Kunst entsteht das Urheberrecht des Schöpfers. Der Urheber hat u.a. das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Recht zur Verwertung. Er kann anderen Nutzungsrechte (Lizenzen) einräumen und gegen Rechtsverletzungen vorgehen. Bei Rechtsverletzungen gewährt das Urheberrecht unter anderem Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Schadensersatz.
Geschützte Werke sind gemäß § 2 UrhG:

Leistungen

Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen des Urheber-, Verlags- und Medienrechts. Unsere Kanzlei verfügt über Beratungserfahrung in den unterschiedlichen kreativen Bereichen. Zu unseren Mandanten gehören Medienunternehmen, freie Schriftsteller, Journalisten, Autoren, Filmproduzenten, Verlage, Künstler, Komponisten und Schauspieler.
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  • Wir bieten Ihnen die anwaltliche Hinterlegung Ihrer Werke.
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