Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss – "Chairlift – Something" (Album)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sogenannten Tauschbörsen. Abgemahnt wird der illegale Download  des Musikalbums „Something“ der Künstlergruppe Chairlift.

Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR, bestehend aus 450,00 EUR Schadensersatz und 506,00 EUR Anwaltskosten.

Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.

Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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