Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sogenannten Tauschbörsen. Abgemahnt wird der illegale Download des Musikalbums „Born and Raised“, des US- amerikanischen Singer/Songwriter und Gitarristen John Mayer.
Waldorf Frommer ist eine der größten Kanzleien die Urheberrechtsverletzungen in Deutschland verfolgen. Die im Schreiben geltend gemachten Ansprüche sind durchaus Ernst zu nehmen und nicht leichtfertig als plumpe Abzocke abzutun. Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR, bestehend aus 450,00 EUR Schadensersatz und 506,00 EUR Anwaltskosten.
Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.
Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“