Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Firma Universal Film GmbH eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.
Abgemahnt wird der illegale Download des Filmwerks „Blitz“.
Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR. Diese Forderung setzt sich aus Schadensersatzforderungen in Höhe von 450,00 EUR und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR zusammen.
Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.
Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden.
Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“