Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke – "Die Frau in Schwarz" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Telemünchen Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt wird der illegale Download des Titels „Die Frau in Schwarz“, aus dem Jahr 2012 mit Daniel Radcliff in der Hauptrolle .

Waldorf Frommer ist eine der größten Kanzleien die Urheberrechtsverletzungen in Deutschland verfolgen und die im Schreiben geltend gemachten Ansprüche sind durchaus Ernst zu nehmen und nicht leichtfertig als plumpe Abzocke abzutun. Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR.

Wir raten dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.

Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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