Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen
Ein derart betiteltes Schreiben versenden derzeit die Rechtsanwälte der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der Firma Splendid Film GmbH. Vorgeworfen wird den Adressaten, als Inhaber eines Internetanschlusses rechtlich für die unerlaubte Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen verantwortlich zu sein.
Abgemahnt wird der illegale Download des Films „Stolen“.
Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 EUR.
Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält. Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
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