Die Rechtsannwälte Reichelt, Klute & Aßmann versenden derzeit im Auftrag von Koch Media GmbH eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird der illegale Download des Computerspiels „Dungeon Siege III“.
Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 EUR.
Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.
Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
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