Die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versendet derzeit im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. eine Abmahnung wegen der unberechtigten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Films aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung in einer Internet-Tauschbörse.
Konkret abgemahnt wird in dem uns vorliegenden Fall die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des Films „Sinn Sage Loves Girls“. Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller fordert den Adressaten des Abmahnschreibens auf, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 900,00 EUR zu zahlen.
Haben Sie eine Abmahnung in gleicher oder ähnlicher Sache erhalten, raten wir Ihnen, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen. Sie enthält für den Abgemahnten nachteilige Formulierungen. Diese abgegebene Unterlassungserklärung wird vor Gericht häufig als Schuldeingeständnis gewertet.
Zudem sollte die verlangte Geldsumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung beglichen werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.