Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen die unerlaubte Verwertung von "Transsexual Gang Bangers 13" ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Momentan verschickt die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD Abmahnungen wegen der unberechtigten öffentlichen Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Filmwerke.

Abgemahnt wird im vorliegenden Fall die illegale Verwertung des Erotikfilms „Transsexual Gang Bangers 13“ der Produktionsfirma Media Products Inc. DBA Devil’s Film in einer Internet-Tauschbörse. Der Empfänger des Abmahnschreibens wird darin aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsvertrag in Höhe von 900,00 EUR zu zahlen. Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich raten wir davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie vor Gericht meist als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält.

Außerdem sollte die geforderte Summe nicht voreilig, ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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