Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller: Abmahnung wegen unberechtigter Verwertung von "My Sexy Kittens XXX 2"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versendet im Auftrag der INO Handels & Vertriebs GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einem Filesharing-Netzwerk.

Konkret abgemahnt wird die illegale Zurverfügungstellung des Films „My Sexy Kittens XXX 2“. Die Kanzlei fordert den Abgemahnten auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR zu überweisen. Zu diesem Zweck enthält das Schreiben eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Grundsätzlich empfehlen wir, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die geforderte Vergleichssumme sollte nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Überprüfung bezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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