Rechtsanwälte Herbert Schwarzfischer, Stefanie Heimerl: Abmahnung wegen unzulässiger Nutzung von Fotografien

Jacob MetzlerAbmahnung, Fotorecht, Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte Herbert Schwarzfischer und Stefanie Heimerl versenden derzeit Abmahnungen wegen der unberechtigten Nutzung von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, Fotografien unlizenziert über die eBay-Plattform vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Er wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie für den entstandenen Schaden und die Rechtsanwaltskosten aufzukommen. Die geforderte Summe beträgt 2053,80 EUR, wobei sich der Schadensersatz auf 1350,00 EUR und die Rechtsanwaltskosten auf 703,80 EUR belaufen. Dem Schreiben wurde eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.

Es wird dringend davon abgeraten, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält.

Außerdem sollte die geforderte Summe nicht voreilig, ohne anwaltliche Beratung überwiesen werden. Im Normalfall können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.