Die Kanzlei FAREDS versendet derzeit im Auftrag der Firma Schneider & de Teba Költerhoff GbR eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird der illegale Download des Musiktitels „Die Atzen – Party (Ich will abgehen)“.
Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags.
Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.
Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
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