Die Kanzlei Bindhardt und Lenz (früher Bindhardt, Fiedler, Zerbe) versendet derzeit im Auftrag von Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername: Bushido) eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.
Abgemahnt wird der illegale Download des Titels „Kleine Bushidos“ u.a. enthalten auf dem Chart Container „German Top 100 Single Charts“.
Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 400,00 EUR.
Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.
Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
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