Unter einer Abmahnung wird die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person verstanden, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche einsetzbar. Unsere Kanzlei befasst sich insbesondere mit Abmahnungen

Wie ist eine Abmahnung aufgebaut?

Eine Abmahnung beinhaltet zunächst die genaue Schilderung der Tatsachen, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt. Anschließend erfolgt eine rechtliche Würdigung, d.h. die Rechtsverletzung wird geprüft und eingeordnet. Schließlich wird der Verletzer aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Dabei handelt es sich letztlich um einen Vertrag zwischen dem Verletzer und dem Anspruchsinhaber, durch den der Rechtsverletzer sich verpflichtet, ein bestimmtes Verhalten zukünftig bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen. Das bedeutet, sobald der Verletzer das abgemahnte Verhalten wiederholt, ist er aufgrund dieses Vertrages verpflichtet, die Strafe zu zahlen. Durch das Versprechen einer Vertragsstrafe in angemessener Höhe soll die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden.

Wann ist eine Abmahnung rechtmäßig?

Eine Abmahnung ist rechtmäßig, wenn der Abmahnende einen Unterlassungsanspruch gegen die abgemahnte Person geltend machen kann. Im Zivilrecht gibt es eine Vielzahl von Unterlassungsansprüchen, so etwa

Ein Unterlassungsanspruch setzt immer eine drohende rechtswidrige Rechtsverletzung sowie eine Wiederholungsgefahr voraus.

Was können wir für Sie tun?

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und beantworten sie. Für Abmahnungen wegen Filesharing erhalten Sie hier alle notwendigen Informationen. Für Abmahnungen in Webshops, insb. eBay schauen Sie bitte hier.

Wollen Sie eine Abmahnung versenden?

Wir versenden für Sie Abmahnungen und beantragen einstweilige Verfügungen.
Nehmen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf.