Der Rechtsanwalt Volker Jakob aus Bad Endbach versendet im Auftrag des Herrn Martin Schriefer eine Abmahnung wegen einer angeblichen Wettbewerbsverletzung in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.
Konkret abgemahnt wird der Vertrieb des Computerspiels „Max Payne“. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gibt dieses Spiel nicht für Personen unter 18 Jahren frei. Der Adressat des Abmahnschreibens verkaufe das Spiel jedoch ohne Alterskontrolle auch an Jugendliche. Dies stelle einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz dar und sei wettbewerbswidrig. Der Rechtsanwalt Volker Jakob fordert den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie für die Abmahnkosten aufzukommen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Grundsätzlich raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Auch sollte die geforderte Summe nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Überprüfung bezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.