Rechtsanwalt Sebastian Link versendet im Auftrag des Herrn Muslahadin Vardar (MVH-Handelsagentur) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens von Möbelanbietern im Internet.
Konkret werden Möbelanbieter der Verkaufsplattform eBay oder anderer Internet-Shops abgemahnt. Grund für die Abmahnung sind fehlerhafte Impressi, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, sonstige unzulässige Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, unvollständige Angaben zu den Versandkosten sowie fehlende Angaben zur Textilkennzeichnung. Rechtsanwalt Sebastian Link fordert den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Wir raten prinzipiell davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Im Falle der Forderung einer Geldsumme sollte diese nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.