Seit dem letzten Quartal 2012 mahnt der Rechtsanwalt Rainer Munderloh wieder vermehrt pornographische Titel ab. Im Auftrag verschiedener Rechteinhaber , u.a. RGF Productions Limited und TELSEV SARL mahnt RA Munderloh die unerlaubte Verwertung geschützter Werke von mehreren neuen Titeln in sog. Tauschbörsen ab.
Abgemahnt wird aktuell der illegale Download des pornographischen Filmwerks mit dem Titel “Extreme Pervers Nr. 1 – 18 Jahre und so verdorben (Junge Mädchen gefesselt und benutzt)“
Die Abmahnungen enthalten je eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 780,00 EUR.
Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.
Auch sollte die geforderte Summe oder Teile dieser nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
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