Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt wg. illegalem Filesharing von "Best of 2013 Sommerhits" ab.

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Wieder mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen der unerlaubten Öffentlichmachung geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen ab. Im uns vorliegenden Fall wird wegen des Herunterladens und gleichzeitiger öffentlicher Zurverfügungstellung folgender Musiktitel des Chartcontainers „Best of 2013 Sommerhits“ abgemahnt:

„Martin Solveig & The Cataracs, Feat. Kyle – Hey Now“

„Armin Van Buuren, Feat. Trevor Guthrie – This Is What It Feels Like“

„Duke Dumont Feat. Arne – Need U (100%)“

„Yolanda Be Cool Feat. Gurrumul – A Baru In New York“

„Tapo & Raya – Quitate El Top“

„Clea & Kim – Balkan Bachata“

„Margaret – Thank You Very Much“

„Emma Louise & Wankelmut – My Head Is A Jungle“

Im Schreiben gibt Daniel Sebastian an, dass der Adressat der Abmahnung als Inhaber des Internet-Anschlusses für die Urheberrechtsverletzungen rechtlich verantwortlich sei. Daher wird vom Abgemahnten verlangt, eine vorgefertigte, dem Brief beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.800,00 EUR zu zahlen.

Es ist nicht ratsam, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, weil sie ungünstige Formulierungen enthält und daher vor Gericht in der Regel als Schuldeingeständnis gewertet wird.

Des Weiteren sollte die geforderte Summe nicht voreilig gezahlt werden. Oft können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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