Rechtsanwalt Daniel Sebastian: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung des Computerprogramms "Das Schwarze Auge – Blackguards 2"

Jacob MetzlerRecht

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt aktuell im Namen der Daedalic Entertainment GmbH wegen der angeblich illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramms über eine Internet-Tauschbörse ab.

In dem uns vorliegenden Fall wird dem Abgemahnten vorgeworfen, das Computerprogramm „Das Schwarze Auge – Blackguards 2“ über ein Filesharing-Netzwerk heruntergeladen und damit gleichzeitig illegal zum Upload für andere Nutzer bereitgestellt zu haben. Daher verlangt Daniel Sebastian im Auftrag der Rechteinhaber des Computerspiels, dass der Abgemahnte eine vorformulierte, dem Schreiben beigelegte Unterlassungserklärung abgibt und einen Betrag in Höhe von 1250,00 EUR bezahlt, um einen Vergleich zu schließen.

Was können Sie tun, wenn Sie in gleichem oder ähnlichem Fall abgemahnt wurden?

Grundsätzlich empfehlen wir, die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterzeichnen, da sie ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch sollte der verlangte Betrag nicht übereilt und nicht ohne anwaltliche Begutachtung gezahlt werden, denn oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“