Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet im Auftrag der DigiRights Administration GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Zurverfügungstellung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme im Internet.
Konkret abgemahnt wird die unberechtigte Vervielfältigung des Musikstücks „Rainbow“ der Künstler Gold1 & Trina feat. Nicki Minaj. Für eine außergerichtliche Einigung fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme zu bezahlen. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Grundsätzlich sollte eine Abmahnung immer ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird die Frist versäumt, kann es zu noch höheren Kosten oder gar einer einstweiligen Verfügung kommen.
Dennoch raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Zudem sollte der geforderte pauschale Vergleichsbetrag nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.