Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet erneut im Auftrag der DigiRights Administration GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks im Internet.
Die DigiRights Administration GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, das Musikstück „We Came To Smash (In A Black Tuxedo)“ der Künstler Martin Solveig ft. Dev unberechtigt über eine sogenannte Internet-Tauschbörse vervielfältigt zu haben. Rechtsanwalt Daniel Sebastian bietet eine außergerichtliche Klärung an und fordert den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu bezahlen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.
Prinzipiell empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Auch der geforderte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Jedoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können weitaus höhere Kosten drohen oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragt werden.