Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet erneut im Namen der DigiRights Administration GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes im Internet.
Die DigiRights Administration GmbH wirft dem Anschlussinhaber vor, das Musikstück „I Know“ der Künstler Irma feat. Mic Donet unberechtigt über eine sogenannte Filesharing-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Rechtsanwalt Daniel Sebastian bietet eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit an und fordert den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine pauschale Vergleichssumme zu bezahlen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.
Generell raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Zudem sollte die verlangte pauschale Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.
Jedoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin festgesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, kann Rechtsanwalt Daniel Sebastian noch höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.