Die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller haben im Auftrag der MIF Film GmbH eine Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Kinofilms im Internet versendet. Konkret abgemahnt wurde die illegale öffentliche Bereitstellung des Films “Gangster Kartell” (Mr. Banker Films) nach Download im Internet-Netzwerk BitTorrent.
Aufgrund dessen fordern Negele, Zimmel, Greuter, Beller den Abgemahnte dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und zur Abgeltung sämtlicher Kostenerstattungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche einen Pauschalbetrag in Höhe von 910,00 EUR zu zahlen.
Empfängern gleicher oder ähnlicher Abmahnschreiben raten wir dazu, die Forderungen der Anwälte nicht voreilig zu erfüllen. Die Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall ohne vorherige Beratung mit einem Anwalt unterzeichnet werden, da sie in der Regel nachteilige Formulierungen für die Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem sollte der geforderte Betrag nicht ohne anwaltliche Beratung gezahlt werden, weil die Forderungen mit Anwalt in der Regel ganz oder teilweise abgewiesen werden können.