Zimmermann & Decker Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler Verbreitung von "V.I.P." (Kay One)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Zimmermann & Decker versenden im Auftrag der tonpool Medien GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Verbreitung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme im Internet.

Die tonpool Medien GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, das Musikstück „V.I.P.“ des Künstlers Kay One unberechtigt über eine sogenannte Internet-Tauschbörse vervielfältigt zu haben. Die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Adressaren des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag zu bezahlen. Aus diesem Grunde wurde dem Schreiben eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung beigelegt.

Wir empfehlen dringend die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die verlangte Geldsumme nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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