Zimmermann & Decker mahnen unberechtigte Vervielfältigung des Liedes "Bei meiner Seele" (Xavier Naidoo) ab.

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte von Zimmermann & Decker versenden aktuell eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Musikstücks im Internet.

Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, das Lied „Bei meiner Seele“ des Sängers Xavier Naidoo unberechtigterweise über eine Internet-Tauschbörse zum Download angeboten zu haben. Die Rechtsanwälte bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber daher auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 459,40 EUR zu überweisen, um die Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten. Dem Schreiben wurde eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigelegt.

Nicht nur Zimmermann & Decker mahnen in diesem Fall ab. Auch die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft haben die illegale Verbreitung der Tonaufnahme „Bei meiner Seele“ von Xavier Naidoo jüngst abgemahnt. Mehr dazu finden Sie hier.

Grundsätzlich empfehlen wir, die beigelegte Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterzeichnen, da sie nachteilige Passagen für den Abgemahnten beinhaltet und daher vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die geforderte pauschale Vergleichssumme sollte nicht übereilt, ohne anwaltliche Beratung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.

Die Abmahnung sollte dennoch sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten verlangen oder sogar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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