Zimmermann & Decker: Abmahnung des Musiktitels „Schau nicht mehr zurück“ (Xavas)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker vertreten die tonpool Medien GmbH und wurden von dieser beauftragt, angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet zu verfolgen.

Im vorliegenden Fall geht es um eine Abmahnung wegen Verbreitung des Musiktitels „Schau nicht mehr zurück“ der Künstlergruppe Xavas in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk. Die tonpool Medien GmbH sei Inhaberin der alleinigen Nutzungsrechte an dem vorbenannten Titel. Die öffentliche Zurverfügungstellung des Musikwerkes sei ohne deren Zustimmung erfolgt und stelle folglich eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Adressat des Abmahnschreibens sei mittels einer IP-Adresse als Anschlussinhaber ermittelt worden.

Die Kanzlei fordert den Adressaten auf, die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Des Weiteren wird eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 459,50 EUR eingefordert.

Wir raten Ihnen, die Abmahnung nicht zu ignorieren und innerhalb der gesetzten Frist tätig zu werden. Anderenfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung und damit verbundene Verfahrenskosten.

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht vorschnell, ohne rechtsanwaltliche Begutachtung unterschrieben werden. Diese stellt eine für den Abgemahnten nachteilige Vereinbarung dar. Ferner können die Schadensersatzforderungen durch anwaltliches Zutun oftmals ganz oder teilweise abgewehrt werden.

 

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