WeSaveYourCopyrights: Abmahnung wegen unerlaubter Zurverfügungstellung von "R.I.O. – Hot Girl"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights versendet erneut im Auftrag der Zooland Music GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musikstücks „Hot Girl“ der Künstlergruppe R.I.O.. Die Rechtsanwälte von WeSaveYourCopyrights fordern den Anschlussinhaber des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme von insgesamt 450,00 EUR zu überweisen. Zu diesem Zweck enthält das Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Es ist generell davon abzuraten, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte der geforderte Betrag nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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