WeSaveYourCopyrights – Abmahnung – Illegale Zurverfügungstellung von "Berlin City Girl" von Culcha Candela

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights versendet im Auftrag der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks.

Im uns vorgelegtem Fall wird dem Adressaten des Abmahnschreibens vorgeworfen, das Musikstück „Berlin City Girl“ der Künstlergruppe Culcha Candela über eine sogenannte Internet-Tauschbörse unerlaubt vervielfältigt zu haben. Bereits zuvor berichteten wir über Abmahnungen gegen diesen Musiktitel von den Kanzleien Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte und Nümann + Lang Rechtsanwälte.

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights fordert den Anschlussinhaber zwecks außergerichtlicher Erledigung der Angelegenheit auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Grundsätzlich empfehlen wir, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte der verlangte Vergleichsbetrag nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliche Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden.

Generell sollte eine Abmahnung ernst genommen und die Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder nicht reagiert, muss mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung und höheren Kosten gerechnet werden.

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