Waldorf Frommer – Neue Abmahnung – Illegales Tauschbörsenangebot von "Sons of Anarchy" (TV-Folge (lang))

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Momentan verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken in einer Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wird derzeit die unberechtigte Vervielfältigung von „Sons of Anarchy – Staffel 2 – Folge 13“ (TV-Folge (lang)) und „Sons of Anarchy – Staffel 3 – Folge 1 (TV-Folge (lang)). Waldorf Frommer fordert den Empfänger der Abmahnung dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu zahlen. Das Abmahnschreiben enthält eine vorgefertigte Unterlassungserklärung und den Ermittlungsdatensatz.

Es wird dringend davon abgeraten, die beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, denn sie enthält nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten und kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Zudem sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht überstürzt, ohne anwaltliche Analyse beglichen werden. Oftmals können die Forderungen mit Hilfe eines Anwalts ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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