Waldorf Frommer mahnt unerlaubte Vervielfältigung des Albums "Am seidenen Faden" (Tim Bendzko) ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschicken aktuell im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musikalbums „Am seidenen Faden“ des Sängers Tim Bendzko vorgeworfen. Die Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine Geldsumme zu zahlen. Dem Abmahnschreiben wurde der Ermittlungsdatensatz, eine Unterlassungserklärung und ein Beschluss des Landgerichts München beigelegt.

Prinzipiell raten wir davon ab eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Zudem sollte die verlangte Summe nicht übereilt, ohne anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlichen Zutun ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.

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