Waldorf Frommer mahnt illegale Verbreitung von "Parker" (Film) ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet zurzeit im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH eine Abmahnung wegen der illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Im vorliegenden Fall wird die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Films „Parker“, dessen  ausschließliche Verwertungsrechte die Constantin Film Verleih GmbH innehaben soll, abgemahnt. Waldorf Frommer fordert den Anschlussinhaber auf, eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von  1.028,00 EUR zu zahlen. Die Summe setzt sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 578,00 EUR zusammen. Zudem soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Dem Schreiben wurde eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, der Ermittlungsdatensatz sowie der Beschluss des Landgerichts München beigelegt.

Wir raten grundsätzlich davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte der verlangte Vergleichsbetrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung überwiesen werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltlichen Beistand ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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