Waldorf Frommer mahnt die illegale Verbreitung von "Red Dawn" (Film) ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft versendet die Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung wegen illegaler Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Internet-Tauschbörse.

Die Abmahnung betrifft die öffentliche Zugänglichmachung des Films „Red Dawn“, dessen ausschließliche Verwertungsrechte die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft innehaben soll.

Ermittlung des Anschlussinhabers

Aufgrund der hohen Anzahl von Werken, die illegal im Internet verbreitet werden, gibt die Inhaberin der Verwertungsrechte die Überwachung der meist genutzten Tauschbörsen bei der ipoque GmbH in Auftrag.

Durch ein spezielles Ermittlungssystem kann die IP-Adresse eines Anschlussinhabers festgestellt werden, der das Filmwerk „Red Dawn“ beispielsweise über die Plattform bittorrent zum Download anbietet.

Um den Anschlussinhaber ausfindig zu machen, wird gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen. Durch Beschluss des zuständigen Landgerichts wird das entsprechende Telekommunikationsunternehmen verurteilt,  Auskunft über die Identität des Anschlussinhabers zu erteilen. Die Urheberrechtsverletzung kann so einem konkreten Anschlussinhaber zugeordnet werden.

Dieser Ermittlungsdatensatz ist dem Abmahnschreiben beigefügt.

Rechtliche Konsequenzen

Waldorf Frommer fordert den Anschlussinhaber zum Ersatz des entgangenen Schadens sowie zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten auf. Der geforderte Vergleichsbetrag beläuft sich auf 956,00 EUR.

Außerdem wird vom Adressaten die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine vorgefertigte Erklärung beigefügt.

Abmahnung erhalten. Was tun?

Grundsätzlich raten wir davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, denn sie enthält ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten und kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Außerdem sollte die geforderte Summe nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Prüfung beglichen werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

 

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