Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unerlaubter Vervielfältigung von "Die drei ??? – Spuk im Netz (Folge 132)" (Hörbuch)

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der unerlaubten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Hörbuchs im Internet.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Hörbuchs „Die drei ??? – Spuk im Netz (Folge 132)“ in der sogenannten Tauschbörse „bittorrent“. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen Betrag in Höhe von 856,00 EUR zu bezahlen. Dieser setzt sich aus dem Schadensersatz und den Rechtsverfolgungskosten zusammen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Prinzipiell raten wir davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die geforderte Geldsumme sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Generell sollte die Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder nicht reagiert, muss mit höheren Kosten oder gar mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.

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