Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unerlaubter Vervielfältigung von TV-Folgen der Serie "Bones"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Aktuell versendet die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Vervielfältigung von TV-Folgen einer geschützten TV-Serie im Internet.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung von TV-Folgen der 8. Staffel der Serie „Bones“ über eine sogenannte Internet-Tauschbörse. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine Geldsumme in Höhe von insgesamt 519,00 EUR zu bezahlen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung, der Ermittlungsdatensatz sowie ein Gerichtsbeschluss des Landgericht Münchens beigelegt.

Generell raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte der geforderte Betrag nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.

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