Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung von "Halloween II" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Tiberius Film GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Films „Halloween II“ über ein sogenanntes Filsharing-Netzwerk. Zwecks einer außergerichtlichen Streitbeilegung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 506,00 EUR sowie einer Schadensersatzforderung in Höhe von 450,00 EUR zusammen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Grundsätzlich raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die geforderte Pauschale sollte nicht ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden.

Trotzdem sollte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ernst genommen werden. Wird die Frist versäumt, muss der Abgemahnte mit weitaus höheren Kosten dem Erlass einer einstweiligen Verfügung rechnen.

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