Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Recto Verso" (Zaz)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Verbreitung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme im Internet.

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH wirft dem Anschlussinhaber vor, das Musikalbum „Recto Verso“ der Künstlerin Zaz illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk zugänglich gemacht zu haben. Zwecks einer außergerichtlichen Streitbeilegung fordert die Kanzlei den Adressaten des Abmahnschreibens auf, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Der Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 506,00 EUR und einem Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR zusammen. Dem Schreiben wurde eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Wir raten dringend davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte der geforderte Geldbetrag nicht unbedacht, ohne anwaltliche Hilfe gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist stets ernst genommen werden. Wird die Frist versäumt, muss der Abgemahnte mit höheren Kosten und dem Erlass einer einstweiligen Verfügung rechnen.

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