Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Der Nächste, bitte!" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Universum Film GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird von der Universum Film GmbH vorgeworfen, den Film „Der Nächste, bitte!“ über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk illegal öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Anschlussinhaber auf, die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzusenden sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten von insgesamt 506,00 EUR und dem Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR zusammen. Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Grundsätzlich sollte die Abmahnung ernst genommen und die darin gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder nicht gehandelt, muss mit weitaus höheren Kosten oder gar einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.

Dennoch raten wir dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch der geforderte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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