Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Blutzbrüdaz" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Namen der Constantin Film Verleih GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines  urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die Constantin Film Verleih GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film „Blutzbrüdaz“  illegal über eine sogenannte Internet-Tauschbörse zur Verfügung gestellt zu haben. Um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Der Betrag setzt sich aus 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten und 450,00 EUR Schadensersatz zusammen. Zudem wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Generell ist es wichtig die Abmahnung ernst zu nehmen und die gesetzte Frist einzuhalten. Bei einem Fristversäumnis drohen weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung.

Dennoch raten wir dringend davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die geforderte Pauschale sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliche Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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