Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung des Musikalbums "Iron Man 2" (AC/DC)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, das Musikalbum „Iron Man 2“ der Rockgruppe AC/DC illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Diese Summe setzt sich aus 506,00 EUR für die Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 EUR für den Schadensersatz zusammen. Dem Schreiben wurde bereits eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Generell raten wir dringend davon ab eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die verlangte pauschale Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Hilfe überwiesen werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

Dennoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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