Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung des Albums "Working On A Dream" (Bruce Springsteen)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, das Musikalbum „Working On A Dream“ des Künstlers Bruce Springsteen illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Dieser Betrag setzt sich aus 506,00 EUR für die Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 EUR für den Schadensersatz zusammen. Dem Schreiben wurde eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Generell raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die verlangte pauschale Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch ist es wichtig, dass die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten wird. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten verlangen oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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