Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler Zurverfügungstellung von "Screwed – Krieg im Knast" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Anwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Tiberius Film GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die Tiberius Film GmbH & Co. KG beschuldigt den Adressaten des Abmahnschreibens, den Film „Screwed – Krieg im Knast“ unerlaubt über eine sogenanntes Filesharing-Netzwerk verbreitet zu haben. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern den Anschlussinhaber dazu auf eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Grundsätzlich sollte die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin festgelegte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, drohen ihm noch höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung.

Trotzdem raten wird davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltlichen Beistand abgewehrt werden.

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