Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler Verbreitung von "Die Hölle muss warten" (Limitierte Deluxe Version mit Bonus DVD) – Eisbrecher (Album)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Derzeit versendet die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der unerlaubten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes.

Im uns vorliegendem Fall wird die öffentliche Zugänglichmachung des Musikalbums „Die Hölle muss warten (Limitierte Deluxe Version mit Bonus DVD)“ der Künstlergruppe Eisbrecher abgemahnt. Der Anschlussinhaber wird dazu aufgefordert, einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu wurde dem Schreiben eine Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, der Ermittlungsdatensatz sowie der Beschluss des Landgerichts München beigefügt.

Generell raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Zudem sollte die verlangte Summe nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Prüfung überwiesen werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“