Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler öffentlicher Zugänglichmachung des Hörbuchs "Das verlorene Symbol" (Dan Brown)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Bastei Lübbe GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Hörbuches im Internet.

Die Bastei Lübbe GmbH & Co. KG wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, das Hörbuch „Das verlorene Symbol“ des Autors Dan Brown unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Grundsätzlich raten wir dringend davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch der verlangte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

Trotzdem muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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