Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler öffentlichen Zugänglichmachung von "Beautiful Creature – Eine unsterbliche Liebe" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wirft dem Anschlussinhaber vor, den Film „Beautiful Creature – Eine unsterbliche Liebe“ unberechtigt über eine Internet-Tauschbörse vervielfältigt zu haben. Waldorf Frommer fordert den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag von insgesamt 956,00 EUR zu bezahlen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München, ein Überweisungsträger sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Generell sollte eine Abmahnung sehr ernst genommen und die darin festgelegte Frist eingehalten werden. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können ihm weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

Trotzdem raten wir eindringlich davon ab eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die verlangte Pauschale sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung überwiesen werden. Oft können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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